Rechtsprechung
BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche Versorgungsleistungen - Gebot der Gleichbehandlung
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 06.07.1977 - 4 Ca 765/77
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 510/80
Papierfundstellen
- BAGE 32, 297
- NJW 1980, 1975
- ZIP 1980, 459
- VersR 1980, 858
- DB 1980, 1354
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78
Dem Arbeitnehmer steht bei einem Arbeitsunfall stets ein leistungsfähiger Schuldner gegenüber, der in der Lage ist, schnell und wirksam die zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und zur wirtschaftlichen Sicherung des Arbeitnehmers erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wobei Streitigkeiten über Verschulden und Mitverschulden außer Betracht bleiben (vgl. zum Ganzen BVerfGE 34-, 8 [129 ff.] in AP Nr. 6 zu § 636 EVO [zu C I 2 a und 33» ferner BAG 5, 1 [93 = AP Nr. 4- zu §§ 898, 899 RVO [zu III 2 der Gründe]; Urteil vom 24-, Mai 1978 AZE 789/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Gitter, Schadensausgleich im Arbeitsunfallrecht, S. 76 f.; Brackmann, Die gesetzliche Unfallversicherung im Wandel der Zeiten, Die Berufsgenossenschaft 1973» 23 ff.). - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Auszug aus BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78
a) Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung stellen die Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erwartete und er brachte Betriebstreue dar (vgl. dazu zuletzt die Entscheidung des Senats vom 5» Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu I 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85
Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller …
Der Senat gab mit Urteil vom 17. Januar 1980 der Klage mit der Begründung statt, daß die Anrechnung von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung auf betriebliche Versorgungsleistungen grundsätzlich unzulässig sei (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG).Dem Feststellungsinteresse steht die Entscheidung des Vorprozesses durch Urteil des Senats vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) nicht entgegen.
Von dieser Auslegung der Betriebsvereinbarung ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu Anfang der Gründe) ausgegangen und daran ist festzuhalten.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Unfallrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und deshalb ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Unversehrten zubilligte.
Auch insoweit werden die Rechtsgrundsätze der Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) aufgegeben.
Die Rechtskraft des Urteils vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) steht der Neuberechnung nicht entgegen.
Sie hat weder eine Musterprozeßvereinbarung mit dem Kläger abgeschlossen noch das Vertrauen des Klägers begründet, sie werde sich auf Dauer an die Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) halten.
- BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82
Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche …
Das gilt auch für Rentenbeträge, die vor der Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG), aber nach der Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts vom 7» November 1972 (BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO) fällig geworden sind.Nach dem Urteil des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) hat die Beklagte die Unfallrente des Klägers nicht mehr auf das betriebliche Ruhegeld angerechnet, sondern nur noch im Rahmen der Versorgungsobergrenze berücksichtigt.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Nichtversehrten zubilligte.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297» 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente
Als der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) der Anrechnung der Verletztenrente widersprach, setzte die Beklagte das Ruhegeld mit Schreiben vom 19. Februar 1981 erneut fest.Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Nichtversehrten zubilligte.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).
- BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82
Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente - …
Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte habe unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 17- Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) die Unfallrente nicht berücksichtigen dürfen.Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Nichtversehrten zubilligte.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgungsordnung bis zu einer Höchstbegrenzung groß zügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).
- BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91
Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung
Durch Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Krasney) entschied der Senat, eine Anrechnung von Unfallrenten sei grundsätzlich unzulässig.Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Bochumer Verband und die ihm angeschlossene Beklagte hätten angesichts der umfangreichen Kritik an der Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (aaO) weiter zuwarten können, bevor sie die Leistungsordnung änderten, überzeugt ebenfalls nicht.
- BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 159/82 Seit Veröffentlichung der Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) rechnete die Beklagte die Unfallrente auf die betriebliche 4-.
(BAG 32, 297 â- AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Nichtversehrten zubilligte.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgungsordnung bis zu einer Höchstbegrenzung groß zügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 274/82 Seit der Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) rechnet die Beklagte Unfallrenten nicht mehr an.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte als er Nichtversehrten zubilligte.
Der Senat hat in seiner Ent sehe idung vom 17« Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf …
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte als er Nichtversehrten zubilligte.Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG , zu I 3b der Gründe).
- BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf …
Nachdem der Senat durch Urteil vom 17.01.1980 (BAGE 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG ) die Anrechnung von Unfallrenten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für unzulässig erklärt hatte, änderte der Vorstand des Bochumer Verbandes die LO durch Beschluss vom 08.10.1980 dahin, dass mit Wirkung vom 01.01.1980 die Anrechnung der Unfallrente entfiel. - BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90
Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten
Eine solche Regelung fände ihre Grenze erst in dem Verbot der Willkür und der unsachlichen Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern (zur Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Unfallrenten vgl. BAGE 32, 297 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 504/78] = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG; 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG und seither ständig, zuletzt Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 AZR 668/87 - AP Nr. 30 zu § 5 BetrAVG). - BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 514/84
Anrechnung eines betrieblichen Ruhegeldes auf eine Verletztenrente aus der …
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86
Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse - …
- BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82
Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit
- BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79
Betriebsrenten - Anrechnung des Kinderzuschusses - Soziale Rentenversicherung - …
- LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00
Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen …
- BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83
Verletztenrente - Unfallversicherung
- LAG Hamm, 27.11.1990 - 6 Sa 1984/85
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Billigkeitskontrolle
- BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 352/81
- LAG Hamm, 16.03.1982 - 6 Sa 1299/81
Grundversorgungszusage; Höchstbegrenzungsklausel
Redaktioneller Hinweis
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen.